Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite unter der Domain emt2.de.
Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Kontraste: Die Kontrastverhältnisse von Text auf Videos oder Hintergrundbildern sind teilweise nicht optimal. Dies ist durch die Vorgaben des Corporate Design (CI) bedingt. Wir arbeiten an Lösungen, die Lesbarkeit ohne Beeinträchtigung des Markenbildes zu verbessern.
- Untertitel: Die Videos auf der Startseite verfügen aktuell noch nicht über integrierte Untertitel oder eine Audiodeskription.
- Carousel-Elemente: Einige Steuerungselemente von Slidern/Carousels sind aufgrund technischer Beschränkungen der genutzten Komponenten nicht vollständig barrierefrei für Screenreader ausgezeichnet.
Zusatzangebote & Funktionen
Um die Zugänglichkeit zu unterstützen, haben wir das Accessibility Widget von Sienna in unsere Webseite integriert. Dieses Tool ermöglicht es Nutzern, individuelle Anpassungen vorzunehmen (z. B. Schriftgrößen, Kontraste oder visuelle Hilfen), um die Seite besser an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.03.2026 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung. Dabei wurden unter anderem Sichtprüfungen sowie automatisierte Prüfwerkzeuge wie WAVE, Silktide und Lighthouse eingesetzt.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne an.
Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular unter:
https://emt2.de/kontakt
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Anfrage im Rahmen des Feedback-Mechanismus keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Barrierefreiheit in Niedersachsen wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt zur Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle Niedersachsen
